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Eichfähigkeit
Die Eichfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft eines Messsystems, die gesetzlichen und messtechnischen Voraussetzungen für eine amtliche Eichung zu erfüllen. Sie ist erforderlich, wenn Messergebnisse im geschäftlichen Verkehr für Abrechnungs- oder Vertragszwecke verwendet werden.
Ein eichfähiges Messsystem erfüllt definierte Anforderungen an Messgenauigkeit, Wiederholbarkeit, Manipulationssicherheit und Dokumentation. Erst nach erfolgreicher Eichung darf es für abrechnungsrelevante Messungen eingesetzt werden. In der Logistik betrifft dies insbesondere Systeme zur Erfassung von Abmessungen und Gewichten, deren Messwerte als Grundlage für die Berechnung von Transport- oder Lagerkosten dienen.
Praxisbeispiel:
Ein Paketdienst setzt für die automatische Ermittlung von Versandkosten ausschließlich DWS-Systeme mit Eichfähigkeit ein, damit alle abrechnungsrelevanten Messwerte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Siehe auch: Abrechnungszwecke, DWS, Eichfähiges System, Europäische Messgeräterichtlinie (MID), Frachtabrechnung, Gewichtserfassung, Messgenauigkeit, Volumengewicht