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Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Messgeräten im geschäftlichen und amtlichen Verkehr in Deutschland. Es stellt sicher, dass Messwerte korrekt, nachvollziehbar und rechtssicher ermittelt werden.
Das MessEG regelt die Anforderungen an Messgeräte sowie deren Verwendung, Konformitätsbewertung, Eichung und Überwachung. In der Logistik ist das Gesetz insbesondere für Systeme zur Gewichts- und Volumenerfassung relevant, wenn deren Messergebnisse für die Frachtabrechnung oder andere geschäftliche Zwecke verwendet werden. Die Einhaltung des MessEG schafft Vertrauen in die Richtigkeit der Messdaten und gewährleistet einen fairen Geschäftsverkehr.
Praxisbeispiel:
Ein Logistikdienstleister setzt für die Frachtabrechnung ein eichfähiges DWS-System ein, das die Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes erfüllt und rechtssichere Messwerte liefert.
Siehe auch: Eichfähigkeit, Eichfähiges System, Gewichtserfassung, Mess- und Eichverordnung (MessEV), MID (Measuring Instruments Directive), OIML, PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), Wägetechnik